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Dietmars Antwort wegen Krankenkasse




Anfang der weitergeleiteten E-Mail:

Von: Dietmar Schlicht <D.Schlicht@steuerberatung-schlicht.de>
Betreff: AW: Probleme mit der Krankenkasse
Datum: 9. Juni 2026 um 10:59
An: 'Andreas Wang' <mail@andreas.wang>


Hallo Andreas,

Leider wussten wir von der Bertelsmann BKK bisher noch nichts. Wir haben daher eine Kopie des Einkommensteuerbescheides an die BARMER und die Audi BKK gesandt, bei den beiden warst Du im Jahr 2024 versichert.
Die Krankenkassen können die Beiträge erst ändern, in der Einkommensteuerbescheid vorliegt. Wir haben ihn daher mit heutiger Post auch an die Bertelsmann BKK versandt.
Wegen der genauen Berechnung müsstest Du Dich direkt an die Krankenkasse wenden, da wir die Internas bei der Sozialversicherung leider nicht kennen.

Sollten Sie Fragen haben, sind wir Ihnen gern behilflich.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Schlicht
STEUERBERATER





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www.steuerberatung-schlicht.de
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Diese E-Mail ist nur für den benannten Empfänger bestimmt und kann Informationen enthalten, die vertraulich sind. Durch die Übersendung dieser E-Mail wird nicht auf die Rechte am Inhalt oder auf die Vertraulichkeit des Inhalts verzichtet.
Sollten Sie diese Nachricht irrtümlicherweise erhalten haben, informieren Sie uns bitte umgehend per Telefon, schicken Sie uns die Nachricht bitte per E-Mail wieder zurück und vernichten Sie alle verbleibenden Kopien. Vielen Dank.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Andreas Wang <mail@andreas.wang>
Gesendet: Montag, 8. Juni 2026 14:28
An: Dietmar Schlicht <D.Schlicht@steuerberatung-schlicht.de>
Betreff: Probleme mit der Krankenkasse

hallo Dietmar,

Muss die Krankenkasse entsprechende Nachzahlungen nicht nach dem aktuellsten Steuerbescheid machen? Meine Krankenkasse hat erst nach der Steuererklärung von 2023 mir am 4.5.2026 den Beitrag auf 426,36 € gesetzt. Wenige Wochen später hab ich ja dann die Steuererklärung von 2024 erhalten. Daraufhin hat mir die Krankenkasse am 1.6.2026 gemäß der Steuererklärung von 2024 einen Beitrag von 355,89 € festgesetzt.

jetzt aber soll ich Nachforderungen gemäß des Beitragsatzes vom 4.5.2026 also aus dem Steuererklärung aus dem Jahr 2023 zahlen und niemand will sich drum kümmern es für 2024 anzupassen.

Es macht für mich ein erheblichen Unterschied aus, ob ich 600 € nachzahlen muss oder 60 € ausbezahlt bekomme.

im Anhang beziehungsweise im Link findest du die entsprechenden Dokumente.

Liebe Grüße aus Tübingen.

Andreas

https://www.dropbox.com/scl/fo/vjvsmq7tf7v1eyirw4lq3/AC30wsm62i-_aRja5kvo84E?rlkey=zkx15b89v2i0ljojfo3wbvepv&st=y5o948w6&dl=0




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